Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen und haben Anspruch auf eine Übernahme der anfallenden Kosten. Sie können sich gerne unter „Impfen“ zur Booster Impfung in unserer Praxis anmelden, wir können Ihnen zeitnah einen Impftermin immer freitags anbieten.

Für manche Patienten ist eine zeitnahe Wooster-Impfung besonders wichtig. Ausführliche Informationen bietet die Seite: Gemeinsam gegen Corona

https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/auffrischungsimpfung/

15.11.21 CORONA – BOOSTER – Impfung für jeden!! Bedingung 2 COVID-Impfung muss mindestens 5 Monate zurück liegen.