Aufgrund der aktuellen Vorgaben sind wir verpflichtet Ihnen E-Rezepte auf Ihre Krankenversicherungskarte zu übermitteln. Hierzu muss in jedem Fall die Krankenversicherungskarte in der Praxis vorgelegt werden. Ein Ausstellen von Papierrezepten ist ab dem 1.1.2024 nicht mehr vorgesehen.

E-Rezepte