Liebe Patienten,

Testverordnungen ändern sich. Aktuell ist vom Land gewünscht nur noch Patienten mit positivem Schnelltest mittels eines COVID-PCR-Tests bis zum 30.6.2022 zu untersuchen (Bestätigungstest). Danach läuft diese Regelung aus. Patienten mit typischen Erkältungssymtomen wie bei einer COVID-Erkrankung werden nicht mehr mittels PCR-Test primär getestet. Bei Erkältungserkrankungen sollten Sie sich selber mittels eines Schnelltest oder in einem Testzentrum testen.

Für unsere Praxis bedeutet dies, dass wir nur noch bei Vorlage eines POSITIVEN Schnelltest eine PCR-Untersuchung automatisch durchführen. Sollten Sie eine PCR-Testung auf COVID wünschen und keine Symptome haben (Urlaubsreise etc.) sind die Kosten für die Untersuchung dafür selbst zu tragen.

Bei Erkältungssymptomen müssten Sie in unsere Akutsprechstunde (gerne mit vorheriger Anmeldung) kommen, damit wir gemeinsam entscheiden, ob eine COVID-PCR-Untersuchung notwendig ist oder ob diese auch verzichtbar ist. Ein Anspruch auf eine PCR-Untersuchung besteht seitens des Landes Schleswig-Holstein nicht mehr.

Wenn Sie einen positiven Schnelltest haben, begeben Sie sich in eine 5-tägige Selbstquarantäne, danach entlassen Sie sich auch selbst aus der Quarantäne, auch ohne dass Sie sich erneut „freitesten“ müssen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, trotz dieser Regelung Selbsttests durchzuführen, um Ihren Infektionsstatus zu überprüfen. Bei Erkältungssymtomen, die Sie arbeitsunfähig machen, müssten Sie einen Termin in der Kurz/Infektionssprechstunde machen. Eine telefonische Krankschreibung ist nicht möglich.

Unserer Praxis behandeln wir viele Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen, die trotz Impfung als gefährdet zu betrachten sind. Wir möchten Sie deshalb bitten, unsere Praxis mit Erkältungssymptomen nicht zu betreten, sondern vor der Praxistür zu warten und vorher zu klopfen oder zu klingeln. Wir finden eine gute Lösung.

Ihnen alles Gute

Ihr Praxisteam

CORONA-Tests und Neuerungen 13.6.2022